Anmeldung beim Finanzamt

Erzielt der Freiberufler eine höhere Gewinnsumme als monatlich vierhundert Euro, so muss er seine Tätigkeit beim Finanzamt anmelden.

Das heißt, für alle Gewinne bis vierhundert Euro kann er „einfach so“ arbeiten und muss diese aber auf der jährlichen Steuererklärung als Einkünfte angeben.

Sie werden dann versteuert und vorher mit den Ausgaben für die Tätigkeit verrechnet.

Übersteigen die Einkünfte diese Geringfügigkeitsgrenze, so muss die Tätigkeit von Vornherein spätestens vier Wochen nach ihrer Aufnahme dem Finanzamt gegenüber angezeigt werden.

Das geschieht mit Hilfe eines Formulars, das direkt vom Finanzamt verschickt wird oder auch online heruntergeladen werden kann.

Dieses Formular dient der steuerlichen Erfassung des Freiberufler und anhand dessen wird die zu zahlenden Einkommenssteuer festgelegt.

Sie ist später immer im Voraus zu entrichten. Um die Höhe der Steuern einschätzen zu können, werden die etwaigen Gewinne geschätzt. Hier ist es immer besser, etwas großzügiger heranzugehen und dafür am Ende des Jahres eventuell eine Rückzahlung zu bekommen.

Eine zu knappe Berechnung bewirkt, dass die Steuern nachgezahlt werden müssen und solche Ausgaben sind häufig vom Freiberufler nicht eingeplant.

Doch was muss denn nun auf dem Formular angegeben werden?

Es wird zum Beispiel nach den persönlichen Verhältnissen des Freiberuflers gefragt, zudem nach seinen Kindern und dem Ehegatten. Die Bankverbindung muss angegeben werden, damit Steuern eventuell erstattet werden können und falls der Freiberufler die Teilnahme am Einzugsverfahren wünscht.

Des Weiteren müssen Angaben zur eigentlichen Geschäftstätigkeit gemacht werden.

Das Finanzamt fragt nach der Art der Tätigkeit, nach der Art der Gewinnermittlung, die in den meisten Fällen bei einem Freiberufler wohl die einfache Gegenrechnung der Einnahmen gegen die Ausgaben sein dürfte.

Die Höhe der voraussichtlichen Gewinne und Ausgaben muss eingeschätzt werden, ebenso muss angegeben werden, ob die Teilnahme an der Kleinunternehmerregelung erwünscht ist.

Nach Abgabe des Formulars erhält der Freiberufler vom Finanzamt die Informationen zu seinen Steuern, deren Höhe und zu den Steuerterminen, die eingehalten werden müssen.

Wer einen Steuerberater in Anspruch nimmt, der kann sich übrigens mit der Steuererklärung etwas mehr Zeit lassen, das Finanzamt räumt hier einen längeren Zeitraum ein.

Ähnliche Regelungen gelten für Selbstständige und Gewerbetreibende.
Auch hier möchte das Finanzamt genaue Auskunft über das Unternehmen haben.