Hausratsversicherung im Vergleich

Die Hausratversicherung ist keine Pflichtversicherung, aber eine sehr wichtige. Denn sie schützt Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände, außerdem Verbrauchsdinge.

Der Schutz besteht für Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Hagel, Sturm, Raub, Vandalismus und Einbruchdiebstahl.

Dabei sind nicht nur die reinen Sachschäden versichert, sondern auch die zusätzlichen Kosten, wie eine auswärtige Unterbringung bei vorübergehender Unbewohnbarkeit der Wohnung oder Aufräumkosten. Schäden durch Blitzeinschlag (Überspannungsschäden) können ebenso mit in die Police mit aufgenommen werden, wie beispielsweise der Diebstahl von Fahrrädern.

Unterschiedliche Berechnungsmöglichkeiten

Die Versicherungen bieten unterschiedliche Berechnungsmöglichkeiten für den Beitrag. Bei der einen werden die Räume einer Wohnung als Grundlage genommen, bei einer anderen die Quadratmeterzahl der gesamten Wohnung.

Diese Zahlen werden mit einem festen Faktor multipliziert und am Ende kommt ein Wert heraus, zu dem die Wohnung versichert ist. Allerdings ist zu beachten, dass dies nur eine Grundsicherung darstellt. Wer besondere Wertobjekte in seiner Wohnung oder im Haus hat, wie zum Beispiel wertvolle Gemälde, Schmuck oder Musikinstrumente, sollte diese extra mit versichern lassen.

Dies erhöht die Versicherungssumme, allerdings auch die Beiträge. Es ist aber sinnvoll, denn kommt es zum Schadensfall, leistet die Versicherung nur in Höhe der vereinbarten Summe Ersatz.

Der Wert der Gegenstände, der darüber hinausgeht, wird nicht berücksichtigt.

Für den Übersetzer kann die Hausratversicherung auch auf das Büro erweitert werden, sofern er dieses in seiner privaten Wohnung oder im Haus besitzt. Das muss allerdings gegenüber der Versicherung angezeigt werden
(> siehe hierzu Geschäftsversicherung für Übersetzer) .

Die Hausratversicherung gehört zu den so genannten Neuwertversicherungen. Das heißt, sie ersetzt den Wert der Gegenstände in Höhe Kosten, die für die Wiederbeschaffung in gleicher Art und Güte entstehen würden, wenn die Gegenstände neuwertig wären.

Der Versicherungsort ist die Wohnung des Versicherten.
Das schließt aber auch Terrassen oder Balkone mit ein. Selbst gemeinschaftlich genutzte Räume werden mit berücksichtigt, wie zum Beispiel ein Waschkeller. Garagen, die unmittelbar bei der Wohnung stehen, sind ebenfalls der Wohnung zuzurechnen.

Es gibt Anbieter von Hausratversicherungen, die nicht nur die reine Hausratversicherung anbieten, sondern diese mit einer privaten Haftpflichtversicherung kombinieren.

Damit lässt sich einiges an Geld sparen, denn die Kombination der Versicherungen ist günstiger, als zwei getrennte Policen.

Die private Haftpflicht schließt dann nicht nur den Versicherungsnehmer mit ein, sondern alle Personen, die im versicherten Haushalt leben, also auch den Partner und die Kinder.