Die Unfallversicherung für Freiberufler

Ein Unfall kann schnell passieren und wer sich nicht von Vornherein abgesichert hat, riskiert hohe finanzielle Einbußen.

Denn gerade bei einem Freiberufler, der nicht bei Krankheit über eine Fortzahlung des Gehalts verfügen kann, zeigen sich Lücken in den Einnahmen schnell.

Für einen Freiberufler ist die Unfallversicherung zwar eine freiwillige Versicherung, was sicherlich auch der Grund dafür ist, dass sie gern vergessen wird, wenn die sozialen Versicherungen abgeschlossen werden.

Doch sie gehört zu den wichtigsten Versicherungen. Sie bietet auf unterschiedliche Art und Weise Schutz, Hilfe und Vorsorge.
So werden Maßnahmen zur Unfallverhütung und Rehabilitation angeboten.

Dies wird zum einen von der üblichen gesetzlichen Unfallversicherung für Freiberufler so angeboten, als auch von den Berufsgenossenschaften, die eine interessante Alternative zu den gesetzlichen Versicherungen sind.

Sie stehen diesen in den Leistungen in nichts nach und sind aber, was die Beiträge betrifft, günstiger.

Die Leistungen der Berufsgenossenschaft, die für Künstler und Publizisten zuständig ist („Verwaltungs-Berufsgenossenschaft der Banken, Versicherungen, Verwaltungen, freien Berufe und besonderen Unternehmen“) sind unter anderem:

- Zahlung eines Verletztengeldes vom ersten Tag des Aufenthaltes im Krankenhaus an. Ist keine Behandlung im Krankenhaus nötig, dann wird das Verletztengeld ab der vierten Woche der Arbeitsunfähigkeit gewährt. Die Höhe der Zahlung beläuft sich auf 1/450 der gesamte Versicherungssumme.

- Zahlung einer Verletztenrente, wenn die Erwerbsfähigkeit verloren wurde. Die Höhe der Rente beträgt 2/3 der Versicherungssumme. Wird nur eine Teilerwerbsunfähigkeit festgestellt, gibt es auch nur eine Teilrente.

- Tritt der Todesfall ein, so gewährt die Versicherung eine Witwenrente, deren Höhe sich auf 3/10 der Versicherungssumme beläuft. Für Kinder gibt es eine Halbwaisenrente über 2/10 der Versicherungssumme. Die Summen sind jeweils jährlich zu sehen.

Es lässt sich also feststellen, dass die gesetzliche Unfallversicherung einen gewissen Schutz bietet.

Natürlich kann sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht völlig ersetzen, aber sie ist zumindest eine gute Variante der Absicherung, wenn an Versicherungen gespart werden muss.

Gerade am Anfang der freiberuflichen Tätigkeit muss zugesehen werden, wo Einsparungen möglich sind. Da wird nicht selten auf die langfristige Absicherung verzichtet.

Doch die Unfallversicherung, als fünfter Zweig der sozialen Versicherungen, sollte eben nicht der Punkt sein, an dem die Sparmaßnahmen begonnen werden