Künstlersozialkasse und Krankenkasse

Unter bestimmten Umständen ist es möglich, dass ein Selbstständiger, der über die Künstlersozialkasse versichert ist, einen Zuschuss von selbiger für seine private Krankenversicherung bekommt.

- Für Berufsanfänger gilt, dass sie ein Wahlrecht in Anspruch nehmen können. Sie bekommen einen Versicherungspflichtbescheid und müssen im Laufe von längstens drei Monaten mitteilen, für welche Versicherung sie sich entschieden haben.

Bei einer Entscheidung für die gesetzliche Krankenversicherung, ist das eine endgültige Entscheidung, die nur abgeändert wird, wenn das Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt.

Bei Entscheid für die private Krankenversicherung, kann mit Ablauf des dritten Jahres (das ist das letzte der Berufsanfängerzeit) noch einmal entschieden werden, ob eine Rückkehr in die gesetzliche Kasse gewünscht ist.

Die Mitteilung darüber muss schriftlich vor Ablauf des dritten Jahres bei der KSK vorliegen, ansonsten ist die Rückkehr für immer und unter allen Umständen versperrt.

Die drei Jahre zählen übrigens ab Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit und nicht erst ab Anmeldung bei der KSK.

- Großverdiener können eine Befreiung von der Krankenversicherungspflicht beantragen. Dafür müssen ihre Einkünfte aber innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren über der Arbeitsentgeltgrenze liegen.

Maßgeblich sind dabei die tatsächlichen Einkünfte, wie sie auch auf den Steuerbescheiden zu finden sind. Die Befreiung muss beantragt werden und es besteht keine Möglichkeit des Widerrufs.

Was gilt für Berufsanfänger?

Berufsanfänger werden nur von der Versicherungspflicht befreit, wenn sie auch eine private Versicherung nachweisen können.

Diese muss in ihrem Umfang der gesetzlichen mindestens entsprechen. Generell muss nach einer Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht eine private Versicherung nachgewiesen werden, da in Deutschland eine Pflicht zur Krankenversicherung besteht.

Großverdiener können in die gesetzliche Krankenversicherung zurück, wenn ihr Einkommen dauerhaft unter die Versicherungspflichtgrenze sinkt. Wer sich aber als Berufsanfänger hat befreien lassen, kann nicht mehr zurückkehren.

Selbstständige, die privat krankenversichert sind, können einen Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag bekommen, der die Hälfte des tatsächlich gezahlten Beitrages umfasst.

Der Höchstbeitrag beläuft sich auf die Summe, die die KSK bei einer gesetzlichen Versicherung zuschießen würde. Verdient jemand also extrem wenig oder muss sehr hohe Beiträge zahlen, kann es sein, dass die KSK weniger als die Hälfte bezuschusst.